AGB Cloudservice

mit SwissSalary Ltd, Bernstrasse 28, 3322 Urtenen-Schönbühl, Schweiz (nachfolgend
SwissSalary Ltd. genannt).

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SwissSalary Ltd. regeln die grundsätzlichen Nutzungsbedingungen der Kunden des SwissSalary Store, SwissSalary Direct und SwissSalary EasyRapport in der SwissSalary Cloud. Bitte Klicken Sie auf „Einverstanden“, um diesen Bedingungen zuzustimmen und die Angebote von SwissSalary Cloud nutzen zu können. Weitere Informationen zu unseren

Produkten und Dienstleistungen entnehmen Sie http:www.swisssalary.ch/produkte.
  

1. Angebot und Vertrag  


1.1 SwissSalary Ltd. stellt dem Kunden ein Account mit Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Verfügung. Die aktuellen Angebote und Preise werden jeweils auf der Webseite publiziert. Der Kunde teilt SwissSalary Ltd. mit, für welche Angebote er sich entschieden hat.

1.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald SwissSalary Ltd. die Bestellung des Kunden per E-Mail bestätigt hat.

1.3 Als beim Dienst angemeldeter Nutzer kann der Kunde ein Konto ("Konto") einrichten. Geben Sie Ihre Kontoinformationen nicht an Dritte weiter. Sie sind allein für die Aufrechterhaltung der Vertraulichkeit und Sicherheit Ihres Kontos und für alle Aktivitäten, die auf Ihrem oder über Ihr Konto stattfinden, verantwortlich.

1.4 Der Vertrag zur Nutzung der SwissSalary Cloud Produkte wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gemäss den Bedingungen dieser AGB (siehe Ziffer 11) gekündigt werden.

2. Geltung der AGB


2.1 Die AGB in ihrer jeweilig gültigen Version gelten, sobald der Vertrag zwischen SwissSalary Ltd. und dem Kunden abgeschlossen wurde.

2.2 Individuelle Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich abgeschlossen werden. Das gilt auch, wenn nur in einzelnen Punkten von den AGB abgewichen werden soll.

2.3 SwissSalary Ltd. behält sich vor, diese AGB und ausdrücklich auch die Preise für Produkte und Dienstleistungen jederzeit im Bedarfsfall anzupassen.

2.4 SwissSalary Ltd. informiert die Kunden rechtzeitig über die Vertragsänderungen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von SwissSalary gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. SwissSalary Ltd. weist den Kunden darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle des Widerspruches durch den Kunden wird der Vertrag gemäss der Kündigungsreglung auf den nächsten Kündigungstermin beendet, sofern die Parteien nicht eine andere gemeinsame Lösung finden.

3. Zahlungsbedingungen


3.1 Massgeblich für die Rechnungsstellung ist das vom Kunden ausgewählte Angebot und der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Preis zuzüglich Mehrwertsteuer.

3.2 Der vereinbarte Preis ist für die vom Kunden bei Vertragsabschluss gewählte Vertragslaufzeit grundsätzlich unveränderlich.

3.3 Das Entgelt für die Dienstleistungen von SwissSalary Ltd. ist grundsätzlich im Voraus geschuldet und wird gemäss Preisplan vorab in Rechnung gestellt.

3.4 Sobald die erste Zahlung gemäss Preisplan bei SwissSalary Ltd. eingetroffen ist, wird der Account eröffnet.

3.5 Nicht im Preisplan einberechneter und/oder als solcher ausgewiesener variabler Aufwand von SwissSalary Ltd. (z.B. bedarfsabhängiger Mitarbeiteraufwand pro Monat) wird nachträglich in Rechnung gestellt.

3.6 Rechnungen von SwissSalary Ltd. sind innert der vereinbarten Frist gemäss Zahlungsbedingung zu begleichen.

3.7 Befindet sich ein Kunde in Zahlungsverzug, stellt ihm SwissSalary Ltd. zunächst per Mail eine Mahnung zu. Die Mahngebühr beträgt CHF 10.-. Bezahlt der Kunde nicht innerhalb von zehn Tagen, behält sich SwissSalary Ltd. vor, den Account zu sperren bis die Zahlung eintrifft. Dauert das länger als weitere zehn Tage ist SwissSalary Ltd. berechtigt den Vertrag fristlos aufzulösen und behält sich für solche Fälle die Einforderung von Schadenersatz vor.

3.8 Stellt SwissSalary Ltd. einen Service ein, verpflichtet sie sich die vorausbezahlten Beträge pro rata temporis zurückzuerstatten.

3.9 Das Entgelt für spezielle kostenpflichtige Dienstleistungen wird verrechnet, bevor diese zum ersten Mal in Anspruch genommen werden.

3.10 Die Zahlungen erfolgen in Schweizer Franken. Der Kunde kann wählen zwischen Rechnungsstellung und der Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, sofern das entsprechende Produkt eine Kreditkartenbelastung unterstützt.

4. Gewährleistung


4.1 SwissSalary Ltd. ist bestrebt ihre Provider-Dienstleistungen an 7 Tagen der Woche und 24 Stunden im Tag störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen.

4.2 SwissSalary Ltd. verpflichtet sich, zur Sicherheit die eigenen Systeme und Dienstleistungen, sowie das Zahlungssystems mit Kreditkarten auf dem aktuellen technischen Stand zu halten.

4.3 SwissSalary Ltd. verpflichtet sich, Wartungsarbeiten, Ausbau der Dienstleistungen, Einführung neuer Hard- und Software möglichst nicht während der üblichen Geschäftszeiten zu erledigen. Sie informiert die Kunden so bald wie möglich über voraussehbare Betriebsunterbrüche.

4.4 Bei nicht vorhersehbaren Betriebsunterbrüchen informiert SwissSalary Ltd. ihre Kunden so rasch wie möglich. Er verpflichtet sich die Störung im Rahmen seiner Möglichkeiten so bald wie möglich zu beheben.

4.5 SwissSalary Ltd. verpflichtet sich, die Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit in seinem Einflussbereich zu beachten. Das gilt auch für die Angestellten und die freien Mitarbeitenden.

4.6 Für den Fall, dass es Störungen bei dem Zugriff zu den vereinbarten Dienstleistungen gibt steht den Kunden eine kostenlose Beratung zur Verfügung per Telefon oder Mail.

5. Haftungsbestimmungen


5.1 SwissSalary Ltd. beschränkt ihre Haftung auf Schäden, die auf vorsätzliche Vertragsverletzungen oder grobe und mittlere Fahrlässigkeit des Unternehmers oder seiner Mitarbeitenden zurückzuführen sind. Entstehen solche, sollten die Kunden Mängel und Störungen SwissSalary Ltd. unverzüglich mitteilen.

5.2 Die Kunden sind sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältiger Softwareentwicklung und Wartung Fehler einschleichen können, so dass der Unternehmen nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann. Ausgeschlossen ist daher die Haftung von SwissSalary Ltd. für leichte Fahrlässigkeit und für indirekte Schäden sowie Folgeschäden.

5.3 SwissSalary Ltd. haftet nicht für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat, vor allem nicht für Sicherheitsmängel und Betriebsausfälle von Drittunternehmen mit denen er zusammenarbeitet oder von denen er abhängig ist.

5.4 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die SwissSalary nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen durch Dritter, z.B. DOS Attacken, Hacking Attacken, Viren, Würmer oder andere kriminelle Aktivitäten oder Backbone Ausfälle von internationalen Cariern,  die trotz der notwendigen aktuellen Sicherheitsvorkehrungen passieren.

5.5 SwissSalary Ltd. haftet ebenso nicht für negative Auswirkungen, die andere Programme auf den Rechnern des Kunden auf die Nutzung der Cloud haben.

5.6 SwissSalary Ltd. übernimmt keinerlei Haftung, wenn ein Kunde innerhalb der Cloud seine datenschutzrechtlichen und Geheimhaltungsverpflichtungen gegenüber Drittpersonen oder Drittunternehmen verletzt. Durch das Auslagern von Daten und Prozessen werden die Kunden nicht frei von der Eigenverantwortung.

5.7 SwissSalary Ltd. übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Kunden durch den Inhalt der von ihm auf der Cloud gespeicherten Daten oder die Übertragung der betreffenden Informationen ins Inter- oder Intranet entstehen. SwissSalary Ltd. weist die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz und die Datensicherheit für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden kann.

6. Geheimhaltung


6.1 Der Kunde und SwissSalary Ltd. behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.

6.2 Die Geheimhaltungspflicht nach Ziffer 6.1. besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus, solange die betreffenden Daten nicht publiziert wurden.

6.3 SwissSalary Ltd. verpflichtet sich Verschlüsselungssysteme für die auf der Cloud gespeicherten Daten zur Verfügung zu stellen.

6.4 Die Kunden können die auf der Cloud gespeicherten Daten jederzeit unwiederbringlich lö- schen. Für die Sicherung der gelöschten Daten übernimmt der Provider keine Verantwortung.

6.5 SwissSalary Ltd. verpflichtet sich dazu, ihren Angestellte, Berater oder sonstige Drittpersonen keinen Einblick in die nicht zur Veröffentlichung bestimmten Daten des Kunden zu gewähren. Sollte das insbesondere aus technischen Gründen doch ausnahmsweise notwendig sein, sind die betreffenden Personen zu ebenso strenger Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt auch, wenn SwissSalary Ltd. Drittunternehmen zur Vertragserfüllung hinzuzieht, siehe Ziffer 7.2. 6.6 Bei Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung kann die andere Partei Schadenersatz verlangen.

6.6 Bei Verletzung der Geheimhaltungsverpflichtung kann die andere Partei Schadenersatz verlangen.

7. Verhältnis gegenüber Dritten


7.1 SwissSalary Ltd. ist berechtigt ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen. Insbesondere kann SwissSalary Ltd. die Leistungen von spezialisierten und renommierten Dritten für das Hosting der Cloud, für die Rechner und deren Wartung, sowie den Security Review zur Vertragserfüllung in Anspruch nehmen. Sodann kann SwissSalary Ltd. etwa für die Entwicklung von Komponenten spezialisierte Drittfirmen und externe Fachkräfte zuziehen.

7.2 Drittfirmen werden in solchen Fällen so ausgewählt, dass sie dem Datenschutzrecht der Schweiz oder der EU unterstehen. Dazu verpflichtet sich SwissSalary Ltd. mit der Drittfirma einen Geheimhaltungsvertrag abzuschliessen, der den Geheimhaltungsverpflichtungen nach Ziffer 6 dieser AGB entspricht.

7.3 Eine Weitervermietung der vom SwissSalary Ltd. bezogenen Leistungen an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis von SwissSalary Ltd. erlaubt.

8. Support


8.1 SwissSalary Ltd. unterstützt die Kunden bei technischen Fragen, Installations- und Anwendungsproblemen nach Eröffnung des Accounts.

8.2 Die Behebung von Störungen, für die SwissSalary Ltd. verantwortlich ist, sowie die betreffende Beratung sind für die Kunden kostenlos.

8.3 Auf der Webseite von SwissSalary Ltd. finden Sie Informationen, wie sich der Kunde bei Störungen verhalten sollte.

8.4 Die Dienstleistungen und Beratungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart sind, sowie die telefonische Hot-Line, werden gemäss aktuellem Tarif der SwissSalary Ltd. in Rechnung gestellt. Die aktuellen Tarife von SwissSalary Ltd. werden jeweils auf ihrer Homepage veröffentlicht.

9. Verpflichtungen des Kunden


9.1 Die Kunden beschaffen auf eigene Kosten die Einrichtungen, die sie selber für den Zugriff auf die Cloud benötigen (Hardware, Software). SwissSalary Ltd. informiert Sie gerne über die notwendigen Installationen. Auf Wunsch werden diese gegen eine Aufwandsentschädigung auch von SwissSalary Ltd. eingerichtet. 

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragsabwicklung und Dienstleistung notwendigen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbe- sondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse. Die Kunden teilen SwissSalary Ltd allfällige Adressänderungen und sonstige notwendige Informationen unverzüglich mit.

9.3 SwissSalary Ltd. informiert die Kunden auf ihrer Website über Datenschutz- und andere Risiken sowie Sicherheitsvorkehrungen, die sie zu beachten haben.

9.4 Die Kunden haben ihr eigenes System so abzusichern, dass es nicht zur Gefahrenquelle für andere wird und weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Infrastruktur, welche SwissSalary Ltd. für seine Dienstleistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. SwissSalary Ltd. kann Dienste ganz oder teilweise sperren, wenn Systeme des Kunden Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der Infrastruktur beeinträchtigen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Mahnung.

9.5 Es ist grundsätzlich Sache der Kunden, Sicherungskopien von ihren Daten zu erstellen, soweit nicht bei einem Programm automatisierte Sicherungskopien erstellt werden. Die Suche nach verlorenen Daten wird nach Aufwand gemäss den aktuellen Tarifen von SwissSalary Ltd. verrechnet.

9.6 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm gewählten Adressbezeichnungen wie Domain, E-Mail-Adressen nicht gegen Rechte Dritter verstossen.

9.7 Die Kunden verpflichten sich, Passwörter regelmässig zu ändern. Er verwaltet Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und hält sie geheim.

9.8 Die Kunden sind verpflichtet, SwissSalary Ltd. unverzüglich zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. SwissSalary Ltd. verpflichtet sich, nach einer solchen Information den Zugang zu den Daten des betreffenden Kunden unverzüglich zu sperren, solange bis andere Passwörter und Zugangscodes installiert sind.

9.9 Unterlässt es ein Kunde, SwissSalary Ltd. über den Missbrauch seiner Passwörter zu informieren hat er für die unbefugt bezogenen Leistungen gemäss Vertrag zu bezahlen. Es liegt also im Interesse der Kunden, die Zugangsdaten unter sorgfältiger Kontrolle zu halten.

9.10 Der Kunde verpflichtet sich, SwissSalary Ltd. unverzüglich über etwaige Sicherheitsverstösse im Hinblick auf sein Konto zu benachrichtigen. SwissSalary Ltd. ist nicht für Verluste verantwortlich, die durch eine unerlaubte Nutzung des Kunden-Kontos entstehen.

9.11 Die Kunden verpflichten sich, die Produkte (SwissSalary Store, SwissSalary Direct und SwissSalary EasyRapport) nicht unrechtmässig zu nutzen, namentlich niemanden mit unerwünschten Kommunikationsversuchen und Werbung zu belästigen Die geltenden rechtlichen Regelungen der Schweiz und der EU zu befolgen, z.B. keine Kettenbriefe oder betrügerische Angebote zu versenden.

9.12 Für die in der Cloud verarbeiteten Daten und Informationen sind die Kunden selber verantwortlich. Sie dürfen nicht gegen rechtliche Regelungen der Schweiz verstossen. Soweit notwendig ist auch das internationale Recht zu berücksichtigen.

9.13 SwissSalary Ltd. übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die entstehen weil die Kunden die in Ziffer 9.1. bis 9.14. genannten Verpflichtungen nicht erfüllen. Hingegen haften die Kunden, SwissSalary Ltd. gegenüber für sämtliche Schäden, die auf die Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen nach Ziffer 9.1. bis 9.14. und unrechtmässige Handlungen zurückzuführen sind.

9.14 SwissSalary Ltd. ist berechtigt, in folgenden Fällen den Zugang zur Cloud sofort zu sperren
  • wenn ein Kunde durch unsachgemässe und kriminelle Aktivitäten die Sicherheit der Cloud gefährdet
  • wenn ein Kunde unbefugt auf Daten anderer Nutzer zugreift
  • wenn SwissSalary Ltd. bekannt wird, dass ein Kunde kriminelle Inhalte in der Cloud speichert

9.15 Im Falle von strafbarer Handlung ist SwissSalary Ltd. berechtigt, die Polizei zu informieren.

10. Immaterialgüterrecht


10.1 SwissSalary Ltd. behält sämtliche Urheber-, Design- und Verwertungsrechte an der von ihr selbst entwickelten Software.

10.2 Benützt ein Kunde selbst entwickelte Software oder Software von Dritten verbleibt das Urheberrecht bei ihm bzw. dem Dritten. Der betreffende Kunde stellt den Provider von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die betreffende Software frei.

11. Auflösung des Vertrages


11.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende eines Monats per Brief oder E-Mail gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11.2 SwissSalary Ltd. verpflichtet sich, nach Beendigung des Vertrages sämtliche Daten des betreffenden Kunden unwiederbringlich zu löschen. Wenn gemäss Ziffer 7.2. Dienstleistungen durch Drittfirmen erbracht wurden, sind diese ebenfalls zur unwiederbringlichen Löschung aller Daten des betreffenden Kunden verpflichtet.

11.3 Sollte SwissSalary Ltd. einen Service einstellen, verpflichtet er sich dies den Kunden so früh wie möglich mitzuteilen. Dann haben die Kunden das Recht, sofort den Vertrag betreffend dieses Service aufzulösen. Auch dann ist SwissSalary Ltd. verpflichtet, alle Daten seiner Kunden, die mit dem aufgehobenen Service verbunden sind, unwiederbringlich zu löschen.

11.4 Es liegt im Interesse der Kunden, spätestens vor der Auflösung des Vertrages ihre Daten so sichern, dass sie frei darüber verfügen können. Nach der Auflösung des Vertrages ist der Provider für die Daten der betreffenden Kunden nicht mehr verantwortlich.

11.5 SwissSalary Ltd. ist nicht verpflichtet, bei Auflösung des Vertrages Daten der Kunden auf andere Provider zu übertragen. Wird das vom Kunden gewünscht, ist darüber ein spezieller Vertrag abzuschliessen.

12. Schlussbestimmungen


12.1 Auf diesen Vertrag und alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Schweizer Recht anwendbar.

12.2 Die Parteien werden sich bemühen, Schwierigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.

12.3 Sollten bestimmte Punkte nicht geregelt oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die ungeregelten oder unwirksamen Punkte sind durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die dem Recht entspricht und dem Willen beider Parteien möglichst nahe kommt.

12.4 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Hauptsitz von SwissSalary Ltd..

Version 12.3.2016