Aktuelles

Zusätzliche Leistungen für Familien im Kanton Waadt ab 01.10.2011

by Theo Favetto | Sep 20, 2011
Der Kanton Waadt hat eine neue Gesetzgebung herausgegeben, welche ab 1. Oktober 2011 in Kraft tritt. Zu Gunsten der sozial schwächer gestellten Familien werden allen Arbeitnehmenden des Kantons Waadt 0.12% der AHV-Lohnsumme (je 0.06% Arbeitgeber-Beitrag + 0.06% Arbeitnehmer-Abzug) in Abzug gebracht.

Der Kanton Waadt hat eine neue Gesetzgebung herausgegeben, welche seit 1. Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Zu Gunsten der sozial schwächer gestellten Familien werden allen Arbeitnehmenden des Kantons Waadt 0.12% der AHV-Lohnsumme (je 0.06% Arbeitgeber-Beitrag + 0.06% Arbeitnehmer-Abzug) in Abzug gebracht.

Da der Anteil 13. Monatslohn sowie allfällige Gehaltsnebenleistungen (Gratifikationen, Tantiemen, etc.) des Jahres 2011 ‚nicht‘ mit den 0.12% in Abzug gebracht werden dürfen, muss ein Korrekturreport ausgeführt werden.

HINWEISE:
Eine detaillierte Beschreibung und zwei neue Reports finden Sie in unserem Download-Bereich (Login für Partner und Kunden -> Register 'Info' -> Allgemeine Informationen).

Der Abzug LPCFam wird auch auf dem Lohnausweis ersichtlich sein. Er wird in Ziffer 15 bei den Bemerkungen angezeigt. Die Zuweisung erfolgt somit auf der Arbeitnehmer-Lohnart unter 'Pflichtigkeiten' -> Lohnausweis Bemerkungen (Ziffer 15).