by
Stephan Grossenbacher
| Dez 14, 2011
Das Gesetz über die Kinderbetreuung des Kantons Neuenburg, welches per 1. Januar 2012 in Kraft tritt, sieht vor, die Arbeitgeber als neue Partner ins Finanzierungssystem der Kinderbetreuungsstrukturen miteinzubeziehen. Diese sollen gemäss LAE (Loi de l'accueil des enfants) durch einen neugeschaffenen Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen finanziert werden, der aus Staatssubventionen und Beiträgen der Arbeitgeber gespiesen wird.
Die Beiträge der Arbeitgeber belaufen sich auf höchstens 0,18% des dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) unterstehenden Lohnes. Das Gesetz sieht vor, dass diese Beiträge durch die Familienausgleichskassen eingezogen werden und auf das Konto des Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen überwiesen werden.
Der Beitragssatz für 2012 wird auf 0,16% festgelegt. Dieser Beitrag geht vollumfänglich zulasten des Arbeitgebenden. Die Mitarbeiter erhalten somit keinen Abzug.
HINWEIS:
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