Aktuelles

  • Wichtige News zum Jahresende

    by Stephan Grossenbacher | Dez 22, 2011

    Infos zum nächsten Update
    Das nächste SwissSalary Hauptupdate (2012_5046) wird im Ende Q1/2012 veröffentlicht. Allfällige dringliche PreUpdates werden auf dieser Seite angekündigt.

    KEINE Änderungen im 2012
    Per 1.1.2012 gibt es KEINE grösseren gesetzlichen Anpassungen bei den Sozialversicherungen.

    Familienzulagen ab 2012
    Am 2.12.2011 wurde vom Bundesamt für Sozialversicherung eine Provisorische Fassung der Arten und Ansätze der Familienzulagen veröffentlicht. (siehe geschützten Bereich-> Register Info)

    Quellensteuertarife ab 2012
    Die neuen Tarife sind bereit zum Download (siehe geschützten Bereich-> Register Quellensteuer).

    ELM Übermittlungen bis Ende Januar 2012
    Unser kostenloser ELM-Transmitter steht Ihnen im geschützten Bereich zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Installationshinweise im Jahresendhandbuch.

    Handbuch: Jahresendverarbeitung/ELM 2011/2012
    Dieses Handbuch finden Sie im geschützten Bereich-> Register Handbücher 

  • Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen (Kt. NE) gültig ab 01.01.2012

    by Stephan Grossenbacher | Dez 14, 2011

    Das Gesetz über die Kinderbetreuung des Kantons Neuenburg, welches per 1. Januar 2012 in Kraft tritt, sieht vor, die Arbeitgeber als neue Partner ins Finanzierungssystem der Kinderbetreuungsstrukturen miteinzubeziehen. Diese sollen gemäss LAE (Loi de l'accueil des enfants) durch einen neugeschaffenen Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen finanziert werden, der aus Staatssubventionen und Beiträgen der Arbeitgeber gespiesen wird.

    Die Beiträge der Arbeitgeber belaufen sich auf höchstens 0,18% des dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) unterstehenden Lohnes. Das Gesetz sieht vor, dass diese Beiträge durch die Familienausgleichskassen eingezogen werden und auf das Konto des Fonds für familienergänzende Betreuungseinrichtungen überwiesen werden.

    Der Beitragssatz für 2012 wird auf 0,16% festgelegt. Dieser Beitrag geht vollumfänglich zulasten des Arbeitgebenden. Die Mitarbeiter erhalten somit keinen Abzug.

    HINWEIS:
    Eine detaillierte Beschreibung dazu finden Sie in unserem Download-Bereich (Login für Partner und Kunden -> Register 'Info' -> Allgemeine Informationen).

     

  • Zusätzliche Leistungen für Familien im Kanton Waadt ab 01.10.2011

    by Theo Favetto | Sep 20, 2011

    Der Kanton Waadt hat eine neue Gesetzgebung herausgegeben, welche seit 1. Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Zu Gunsten der sozial schwächer gestellten Familien werden allen Arbeitnehmenden des Kantons Waadt 0.12% der AHV-Lohnsumme (je 0.06% Arbeitgeber-Beitrag + 0.06% Arbeitnehmer-Abzug) in Abzug gebracht.

    Da der Anteil 13. Monatslohn sowie allfällige Gehaltsnebenleistungen (Gratifikationen, Tantiemen, etc.) des Jahres 2011 ‚nicht‘ mit den 0.12% in Abzug gebracht werden dürfen, muss ein Korrekturreport ausgeführt werden.

    HINWEISE:
    Eine detaillierte Beschreibung und zwei neue Reports finden Sie in unserem Download-Bereich (Login für Partner und Kunden -> Register 'Info' -> Allgemeine Informationen).

    Der Abzug LPCFam wird auch auf dem Lohnausweis ersichtlich sein. Er wird in Ziffer 15 bei den Bemerkungen angezeigt. Die Zuweisung erfolgt somit auf der Arbeitnehmer-Lohnart unter 'Pflichtigkeiten' -> Lohnausweis Bemerkungen (Ziffer 15).